Betriebsanlagen-Check für Gründer

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Warum eine Betriebsanlagen­genehmigung wichtig ist

In Wien und ganz Österreich benötigen viele Unternehmen eine Betriebsanlagen­genehmigung nach der Gewerbeordnung. Unser kostenloser Check hilft Ihnen schnell und unkompliziert herauszufinden, ob Ihr Betrieb genehmigungspflichtig ist.

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In nur 3 Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Sie eine Betriebsanlagen­genehmigung benötigen. Keine komplizierten Formulare, keine Wartezeiten, kein kompliziertes Beamtendeutsch.

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Unser Service ist in 8 Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Serbisch, Kroatisch, Türkisch, Italienisch, Spanisch und Ukrainisch – für alle Unternehmer:innen in Wien zugänglich.

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Der Checker deckt Handel, Dienstleistung, Gastronomie/Beherbergung, Werkstätten und weitere Sonderfälle ab.

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Betriebsanlagen­genehmigung bei Unternehmensgründung in Wien

Sie planen eine Unternehmensgründung in Wien? Beim Gründen eines Gewerbes ist die Frage nach der Betriebsanlagen­genehmigung oft der erste wichtige Schritt. Hier erfahren Sie, was Sie als Gründer:in beachten müssen.

Welche Betriebsanlagen sind beim Gründen in Wien genehmigungspflichtig?

Genehmigungspflichtige Betriebsanlagen bei der Unternehmensgründung umfassen typischerweise: Gastronomiebetriebe mit Küche, Werkstätten mit Lärmentwicklung, Einzelhandel über 600 m², Betriebe mit geregelten Gefahrenstoffen, Beherbergungsbetriebe über 30 Betten. Die MA 36 (Magistratsabteilung 36) in Wien ist die zuständige Behörde für Betriebsanlagen­genehmigungen.

Wie lange dauert eine Betriebsanlagen­genehmigung in Wien?

Die Bearbeitungsdauer für eine Betriebsanlagen­genehmigung bei der MA 36 in Wien beträgt üblicherweise 2–6 Monate. Bei der Unternehmensgründung sollten Gründer:innen diesen Zeitraum einplanen. Unvollständige Unterlagen können die Dauer verlängern. Für schnellere Genehmigungen empfiehlt sich eine Vorabklärung mit der Behörde.

Was kostet eine Betriebsanlagen­genehmigung für Gründer:innen?

Die Kosten für eine Betriebsanlagen­genehmigung in Wien setzen sich zusammen aus: Amtsgebühren (abhängig von Betriebsgröße), Sachverständigenkosten (z.B. für Lärmgutachten, Brandschutz), Planungskosten. Für kleine Gewerbebetriebe bei der Gründung können Gesamtkosten zwischen 500–3000 Euro anfallen. Gründer:innen sollten diese Kosten in der Startfinanzierung berücksichtigen.

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Betriebsanlagengenehmigung Wien – Genehmigung prüfen für Gründer