Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige rund um Betriebsanlagengenehmigung, Gewerbeanmeldung und Unternehmensgründung in Wien
Eine Betriebsanlage ist jede Anlage, die zur Ausübung eines Gewerbes verwendet wird. Dazu gehören Geschäftslokale, Werkstätten, Lager, Gastronomie-Betriebe und vieles mehr. Ob Sie eine Genehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Art des Betriebs, Größe, Lage, Betriebszeiten und mögliche Belästigungen (Lärm, Geruch). Die Genehmigungsfreistellungsverordnung regelt, welche Betriebe ohne Genehmigung betrieben werden können. Nutzen Sie unseren kostenlosen Check, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb genehmigungspflichtig ist.
Die Dauer variiert je nach Komplexität Ihres Betriebs. Bei einfachen Fällen ohne Anrainerbeteiligung: 4-8 Wochen. Bei komplexen Anlagen mit Nachbarverständigung: 3-6 Monate. Die MA 36 (Gewerbebehörde Wien) ist die zuständige Stelle. Tipp: Eine vollständige Einreichung mit allen Unterlagen beschleunigt das Verfahren erheblich.
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. Vereinfachtes Verfahren: ca. 100-300 Euro. Normales Verfahren mit Gutachten: 500-2000 Euro. Große oder komplexe Anlagen: 2000-5000 Euro und mehr. Hinzu können Kosten für Gutachter, Pläne und technische Nachweise kommen. Die genauen Tarife finden Sie auf wien.gv.at.
Nein, wenn Ihr Betrieb genehmigungspflichtig ist, dürfen Sie NICHT vor Erteilung der Genehmigung starten. Das wäre eine Verwaltungsübertretung mit Strafen bis zu 50.000 Euro. Bei genehmigungsfreien Betrieben (nach Freistellungsverordnung) können Sie sofort nach der Gewerbeanmeldung starten. Unser Check hilft Ihnen festzustellen, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
Standardunterlagen: Gewerbeberechtigung oder Konzession, Grundriss und Lageplan, Beschreibung der Betriebsanlage, Nachweis über Nutzungsrecht (Mietvertrag/Eigentumsnachweis), technische Beschreibungen (z.B. Lüftung, Lärm). Je nach Betrieb zusätzlich: Lärmgutachten, Brandschutzkonzept, Statik-Nachweis, Umweltverträglichkeitsprüfung. Die MA 36 berät Sie im Vorfeld, welche Unterlagen konkret nötig sind.
Gewerbeanmeldung: Berechtigt Sie zur Ausübung eines Gewerbes (bei der Gewerbebehörde). Betriebsanlagengenehmigung: Erlaubt den Betrieb an einem konkreten Standort (berücksichtigt Lärm, Sicherheit, Nachbarn). Sie brauchen BEIDES: Erst die Gewerbeberechtigung, dann die Betriebsanlagengenehmigung für den Standort. Manche Betriebe sind von der Genehmigungspflicht befreit (siehe Freistellungsverordnung).
Die Wiener Genehmigungsfreistellungsverordnung befreit bestimmte Betriebe von der Genehmigungspflicht, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Beispiele: Einzelhandel bis 600 m², Büros (fast immer), kleine Werkstätten, Kosmetik-Betriebe, Beherbergung bis 30 Betten ohne Schwimmbad. ABER: Ausnahmen gelten bei Lärm, Musik, gefährlichen Stoffen, mechanischer Lüftung außerhalb der Gebäudehülle. Nutzen Sie unseren Check für eine schnelle Einschätzung.
Ja, in den meisten Fällen. Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafés, Bars) sind normalerweise genehmigungspflichtig wegen: Geruchsemissionen (Küche), Lärm (Gäste, Musik), Fettabscheider, Lüftungsanlagen. Ausnahmen: Kleine Eisdielen ohne Sitzplätze können freigestellt sein. Das Verfahren kann 3-6 Monate dauern - planen Sie das bei Ihrer Eröffnung ein!
Ja! Unsere Website unterstützt 8 Sprachen: Deutsch, Englisch, Serbisch, Kroatisch, Türkisch, Italienisch, Spanisch und Ukrainisch. Für offizielle Behördengänge: Die MA 36 und Wirtschaftskammer bieten Beratung in mehreren Sprachen an. Für die Gewerbeanmeldung brauchen Sie: Reisepass/Ausweis, Sozialversicherungsnummer, ggf. Übersetzer für Dokumente. Viele Gründer-Services in Wien sind mehrsprachig.
Bei genehmigungspflichtigen Anlagen werden Nachbarn im Verfahren informiert (Anrainerbeteiligung). Sie können Einwendungen erheben bei: Zu viel Lärm, Geruchsbelästigung, Sicherheitsbedenken, Verkehrsproblemen. Die Behörde prüft die Einwände und kann Auflagen erteilen (z.B. Lärmschutz, Betriebszeiten-Einschränkung). Mit guter Planung und frühzeitiger Nachbar-Information lassen sich viele Konflikte vermeiden.
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